Zugang ist Pflicht!
Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind mittlerweile feste Institutionen geworden, um das Internet für alle zugänglich zu machen. Die Richtlinien für Barrierefreiheit sind durch das W3C genau definiert. Die deutsche Politik hat sich diesem Thema durch die "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung", kurz BITV im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), genähert.
Das Problem: Kaum jemand kennt diese Vorschriften, kaum jemand hält sich daran.
Anmerkung: Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".
Barrierefreiheit bringt mehr Komfort durch eine bessere Bedienbarkeit und eine schnellere Navigation für alle Benutzer, nicht nur für blinde, sehbehinderte und kognitiv behinderte Menschen.
Die Reichweite Ihrer Webseiten wird vergrößert, da neue Zielgruppen erreicht werden können, z.B. Senioren, Blinde, kognitiv behinderte Menschen.
Barrierefreie Seiten kommen jedem Surfer zugute, da eine Website dadurch besser navigierbar wird und sich allgemein die Bedienbarkeit erhöht.
Barrierefreie Seiten werden bei Suchmaschinen höher eingestuft.
Ein positiver Nebeneffekt: Barrierefreie Seiten sind grundsätzlich valide programmiert, sodass sie in jedem Browser identisch angezeigt werden.
